Demonstrieren gegen Cash? Rechte Mythen reloaded
Wenn mehr Antifas als Nazis demonstrieren gehen, müssen die BRD-GmbH und ihr üppig bemessenes Demogeld dahinter stecken. Seit Jahren kursiert in rechten Medien das Gerücht, dass „die Antifa“ fürs Demonstrieren gegen Rechts Geld vom Staat bekäme. Wie die Frankfurter Rundschau schon vor Jahren in ihrer Serie „Rechte Mythen“ zum Thema Demogeld feststellte, wurde die Absurdität auch von Social-Media-Beauftragten der Deutschen Polizeigewerkschaft (DPolG) verbreitet. Hier mit konkreter Gehaltsangabe von 45 Euro die Stunde.
AfD träumt von „Fördermöglichkeiten für rechte Aufmärsche“
Die AfD in Hamburg, konkret der neue Spitzenkandidat Dirk Nockemann, hat kürzlich dem Demogeld-Hoax in der Bürgerschaft zu neuem Schwung verholfen. „Das Ende rechter Kundgebungen – Spart sich Hamburg damit Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen?“ hieß die aktuelle Kleine Anfrage (DRS 21/18543) . Nockemann ging auf das angekündigte Ende der von der AfD personell und ideologisch unterstützten „Merkel muss weg“-Demonstrationen ein und fragte: „1. Gewährt die Freie und Hansestadt Hamburg aus Mitteln des Hamburger Haushalts öffentliche Zuschüsse für Fahrten zu Gegendemonstrationen bei rechten Aufmärschen? 2. Wenn ja, wie viele und welche Fahrten wurden in dieser Legislaturperiode gefördert?“ Sollte der Senat eine dieser Fragen bejahen, möge er bitte auch zu Fördermöglichkeiten für rechte Aufmärsche Stellung beziehen.“
Wir sind alle reich!
Ja Leute – nächstes Mal die 3,40 Euro fürs HVV-Ticket zur Hamburger-Bündnis-gegen-Rechts-Kundgebung einfach beim Senat einreichen und richtig abkassieren. Wenn die Polizei mal wieder mit Wasserwerfern und Tränengas gegen Sitzblockaden vorgeht, sich einfach mit der Gewissheit trösten, dass das nur Tarnung ist, um die AfD zu täuschen – die Kohle hinterher kommt sicher aufs antifaschistische Konto. Und vor allem – jetzt, wo die Bürgerschaft die immensen Fahrtkosten der Antifa zu MMW-Demos spart, ist endlich Geld da für alles andere, was ihr euch so wünschen könnt.
(Als kleine Erinnerung, dass solche Anfragen nicht nur total albern sind, sondern langfristig die Senatsverwaltung erst beschäftigen, dann delegitimieren wollen, dieser Text über die Anfrageflut der AfD in der Bürgerschaft. Deren Antwort fiel übrigens denkbar knapp aus: „Nein. Im Übrigen siehe Drs. 21/8963.“ Letzteres ein Verweis auf eine ähnliche Anfrage der AfD aus dem Jahr 2017.)