AfD, Kirche und Schwangerschaftsabbruch

18. Mai 2024

AFD und Kirche – oder das Verständnis der AfD von christlichen Werten

Nach den Enthüllungen von Correctiv hat sich die Deutsche Bischofskonferenz und die

Gegendemo gegen den sogenannten “Marsch für das Leben” am 20.03.2021 in München

Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) von der AfD distanziert und erklärt, dass die AfD für Christ*innen nicht wählbar ist. Völkisch-nationale Gesinnungen und menschenverachtende Haltungen seien mit den Grundsätzen der Kirche nicht vereinbar, so die Ratsvorsitzende der EKD Bischöfin Fehrs. Das ruft große Empörungen bei der AfD hervor.

Die AfD sieht sich als die einzige Partei, die noch die christlichen Werte lebt und das christliche Abendland verteidigt. Unter christlichen Werten verstehen sie Heimat, Volk, Tradition, konservative Werte und besonders den Kampf gegen den Islam. Ihre Kernwerte sind Lebensschutz, die Ehe von Mann und Frau und die traditionelle Familie.

Die Aussage von Erzbischof Hesse für das Bistum Hamburg, es gebe keine kirchenpolitische Zusammenarbeit mit der AfD entrüstet Dirk Nockemann. Den Kirchenvertretern, besonders den katholischen, wird vorgeworfen – und damit bedient die AfD wieder mal ihr schon bekanntes Opfernarrativ –, dass die Programme der AfD nicht gelesen und die Aussagen der AfD falsch verstanden oder falsch interpretiert würden. Den kirchlichen Amtsträger soll verwehrt werden, politische Aussagen zu tätigen, da es ihnen in ihrer Funktion nicht zustünde. Der katholischen Kirche wird von Nockemann unterstellt, eine Spaltung der Gesellschaft hervorzurufen. Die Distanzierung von der AfD wird als antidemokratisch konstatiert und sie würde einer linksgrünen Haltung folgen.

Christliche und rechte Netzwerke im  sogenannten „Lebensschutz“

Der besondere Bezug der AfD besteht zu extrem konservativen Christ*innen in der evangelischen und katholischen Kirche; dies vor allem in evangelikalen Organisationen oder im traditionellen Katholizismus. Deutlich wird diese Verbindung bei „Lebensschutz“-  sowie Familienthemen und -initiativen. So werden Mitglieder und Abgeordnete der AfD immer wieder auf dem „Marsch für das Lebens“-Demonstrationen radikaler Abtreibungsgegner*innen, gesehen. Dort finden sich fundamentalistische Christ*innen, AfD-Abgeordnete, wie Maximilian Krah und Joachim Kuhs (Europaabgeordneter und Bundesvorsitzender „Christen in der AfD“) neben Rechtsradikalen und bilden so ein internationales Netzwerk. Gerade beim Thema Schwangerschaftsabbruch sind große Allianzen zwischen konservativen und fundamentalistischen Christ*innen, Politiker*innen der radikalen Rechten, inklusive AfD, und finanzträchtigen Förderern zu finden. Neben dem Lebensschutz eint sie der Antifeminismus und die Islamfeindlichkeit. Die Vernetzung auf der Straße wird genutzt, um strategisch in die Politik einzugreifen und politische Entscheidungen zu beeinflussen.

Frauenfeindliche Rhetorik beim Thema Schwangerschaftsabbruch

Das wird in diesen Tagen (Mitte April, Mitte Mai 2024) besonders deutlich:

Aktuell wird in der Bundesregierung das Koalitionsvorhaben „sexuelle Rechte und sexuelle Selbstbestimmung“ verhandelt und diskutiert. Das ruft natürlich die Lebensschützer und  Antifemist*innen auf den Plan. Eine erste Lesung im Bundestag für ein Gesetz zur Verhinderung von Gehsteigbelästigung bei Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen hat schon deutlich gemacht, wie empathielos sich die AfD  verhalten wird: Ausschließlich wurde auf das „Töten des ungeborenen Kindes“ hingewiesen. Die besondere und schwierige Situation, in der sich eine ungewollt schwangere Frau* befindet, wurde verlacht und verhöhnt. Aus Sicht der AfD ist ein Gesetz zur Gehsteigbelästigung nicht notwendig, da es das Recht auf Meinungsfreiheit unterdrücke. Außerdem wären es Einzelfälle, in denen Personen Demonstranten vor den Einrichtungen stünden.

Für die weitere Diskussion im Familienausschuss des Bundestags, haben die einzelnen Parteien Expert*innen einzuladen. Die AfD hat den Geschäftsführer der Antiabtreibungsbewegung „40 Days for Life“, die auch im Norden vor Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen Mahnwachen halten, eingeladen.

Hier wird einerseits die frauenverachtende Haltung der AfD deutlich, aber auch die schon oben aufgezeigte Bündnisse mit fundamentalistischen sich selbst als Lebensschützer*innen bezeichnenden Personen und Organisationen sehr deutlich.

Wenn das Gesetz verabschiedet ist, wird die Umsetzung auf Länderebene erfolgen. Die AfD in Hamburg wird mit Sicherheit auch hier der gleichen Rhetorik folgen.

Was ist aktueller Stand im Bereich Schwangerschaftsabbruch ? Was will die AfD?

In der Diskussion vorweggenommen, wurde das Ergebnis der vom Familien – und Gesundheitsministerium eingesetzten Expert*innenkommisssion „zur sexuellen Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“.

Diese spricht sich für eine Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen aus, also für eine Abschaffung des Straftatbestands und somit eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruch. „Darin heiße es, die bisherige grundsätzliche Rechtswidrigkeit einer Abtreibung halte einer verfassungs- und völkerrechtlichen Prüfung nicht stand. Der Gesetzgeber solle Abtreibungen in der Frühphase der Schwangerschaft daher erlauben. Zugleich spricht sich die Kommission dafür aus, Abbrüche weiterhin im Grundsatz zu verbieten – sobald der Fötus eigenständig lebensfähig ist. Diese Grenze liege ungefähr in der 22. Schwangerschaftswoche.“ Das ruft große Entrüstung bei konservativen Christ*innen, konservativen Politiker*innen und besonders der AfD hervor.

Die familienpolitische Sprecherin der AfD im Bundestag will die aktuelle Regelung im Strafgesetzbuch aufrechterhalten und eine geburtenbejahende Pflichtberatung fortsetzen. Diese sogenannten „geburtenbejahende Beratung“ sind gesetzlich nicht vorgesehen.

Im §219 StGB steht „die Beratung dient dem Schutz des Lebens“. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz, verabschiedet am 05.08.1992, das die Anerkennung der Beratungsstellen, die Anzahl der Fachkräfte und die Durchführung der Beratung etc. reguliert, regelt die Beratung folgendermaßen: „§ 5 Inhalt der Schwangerschaftskonfliktberatung: (1) Die nach §219 des Strafgesetzbuch notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des Lebens.“

In ihrem Antrag (Drucksache22/12328) fordert die AfD Hamburg die Bürgerschaft auf, die „eine wissenschaftliche Evaluierung der Beratungsstellen für Schwangerschaftskonfliktberatung in Hamburg durchzuführen, um festzustellen, ob sie ihren gesetzlichen Auftrag zum effektiven Schutz des ungeborenen Lebens erfüllen.“

Dies widerspricht gesetzlichen Grundlagen, die im Schwangerschaftskonfliktgesetz beschriebenen „Ergebnisoffenheit“ der Beratung und dem §203 StGB der besagt, dass die Mitarbeitenden der Beratungsstellen der Schweigepflicht  sowie dem  § 53 Strafprozessordnung der  Aussageverweigerungsrecht unterliegen.

In dem Antrag vom 08.11.23 (Drucksache 22/13472) „Projekt Blick ins Leben: Stärkung der Entscheidungsfähigkeit durch Fötus-Bilder in der Schwangerschaftskonfliktberatung“ will sie sich erneut über die gesetzlichen Grundlagen hinwegsetzen und unter dem verlogenen Aspekt der „informierten Entscheidung“ schwangere Frauen* unter Druck setzen. Diese Methoden sind von den so genannten Lebensschützern bekannt, die Beratungsstellen und Einrichtungen zur Vornahme eines Schwangerschaftsabbruchs belagern, Fötenbilder und Plastikföten zeigen oder diesen den Institutionen in den Briefkasten stecken.

In ihrer Drucksache Drs 22/12328 konstatieren sie „Viele politische Kräfte interpretieren das Recht der Frau auf Entscheidung über ihren Körper so, dass der Körper und das Leben des ungeborenen Kindes keine Rolle spielen.“

Dem gegenüber steht, dass die Belastungen, die eine Frau durch (besonders eine ungewollte) Schwangerschaft und Geburt erlebt, dabei völlig außer Acht gelassen werden, genauso wie der Umstand, dass das Ungeborene erst ab der 22. Schwangerschaftswoche überlebensfähig ist.  Da das Leben des Fötus ohne die Mutter bis zu diesem Zeitpunkt nicht möglich ist, kann sein Leben nicht mit dem ihren gleichgesetzt werden.

Was erzählt wird – was erforscht ist

Die von der AfD in ihren Grundsatzprogramme beschriebenen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs sind wissenschaftlich weder nachgewiesen noch haltbar. Das hier beschriebene sogenannte „Postabortionsyndrom“ entspringt den Narrativen der sogenannten Lebensschützern. Es suggeriert Sorge um die psychischen Belastungen von Frauen nach einem Schwangerschaftsabbruch. Gleichzeitig werden die Folgen für Mutter und auch Kind durch das Austragen einer ungewollten Schwangerschaft und die Elternschaft negiert. Nicht der Schwangerschaftsabbruch, sondern eine ungewollte Schwangerschaft in schwierigen Lebenslagen sowie Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen erzeugen psychische Belastungen. Damit ignoriert die AfD Fakten, die sowohl in den Gesetzen verankert als auch in der Wissenschaft begründet sind.

In dem Antrag (Drucksache22/12328) fordert die AfD Hamburg die Bürgerschaft auf

„eine wissenschaftliche Studie in Auftrag zu geben, um die Gründe für die bewusste Entscheidung von Frauen und Paaren für einen Schwangerschaftsabbruch zu erforschen und die Umstände zu identifizieren, unter denen sich Frauen und Paare gegen einen Schwangerschaftsabbruch entschieden hätten […]“

Die Bundesregierung hat 2020 eine Studie in Auftrag gegeben, die durch fünf Hochschulen im Zusammenschluss die Erfahrungen und Lebenslagen von ungewollt Schwangeren untersucht. Der Bericht hierzu soll im Herbst dieses Jahres der Bundesregierung vorgelegt werden. Die Ergebnisse wurden schon vorgestellt und entsprechen nicht den Erwartungen der AfD.

Um was geht es der AfD wirklich? Das Bild von ihrer Familie

Die AFD Hamburg will die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs, bis auf sehr wenige Ausnahmen, abschaffen. Gleichzeitig propagiert sie eine Familienpolitik, die vordergründig auf Vereinbarkeit von Familie und Beruf, aber vor allem auf die Unterstützung der traditionellen Familie setzt.

Traditionelle Familie meint für die AfD v.a. die Ernährerfamilie mit sogenannten Vollzeitmüttern. Diese deutschen Frauen sollen mehr Kinder bekommen, besonders Mittelschichtsfrauen und Akademikerinnen. Die AfD will für diese Frauen finanzielle Anreize schaffen, damit sie viele Kinder bekommen. Wenn sie sich für das ungeborene Leben einsetzt, sieht sie Frauen als Trägerin für ausreichenden Nachwuchs der deutschen Bevölkerung, auch um dem demographischen Wandel entgegenzutreten. Gleichzeitig schreibt sie, dass Migrantinnen weniger bis keine Kinder bekommen sollen. (6.2 Mehr Kinder statt Masseneinwanderung; Grundsatzprogramm)

Die AfD lehnt das geforderte Selbstbestimmungsrecht von Frauen ab. Sie will über Frauenkörper bestimmen und darüber, welche Frau wie viele Kinder bekommt.

Kurz: es geht der AfD nicht um das Kind oder die Frau, sondern um den Erhalt der „traditionellen Familie“ und der „Wirtschaftskraft Deutschlands.“

„96 Prozent der Abtreibungen erfolgten aus persönlichen Gründen“ AfD Hamburg 31.12.22

Aus welchen Gründen denn sonst?  Es geht um den Körper der Frau* und ihr Leben!